Eichgesetz und MessEG: Grundlagen und wichtige Tipps

Das umgangssprachlich verkürzt als Eichgesetz bezeichnete nationale Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelt in Deutschland seit 2015 alle Aspekte von gesetzlich regulierten Messgeräten und deren Messwerte. Das Eichen nach dem Gesetz stellt die Messgenauigkeit und den Schutz der Verbraucher sicher. In diesem Beitrag klären wir die Grundlagen des MessEG und zeigen, dass Sie im Alltag mehr Kontakt mit gesetzlich geregelten Messgeräten haben, als Sie gedacht haben.


Jetzt anhören, was das Eichgesetz in Produktion und Alltag bewirkt
8:25

Inhalt


Eichgesetz in der Produktion und im Alltag

In der Qualitätssicherung kommen produzierende Unternehmen regelmäßig mit dem Mess- und Eichgesetz in Berührung. Inspektionssysteme und Waagen müssen dem MessEG zufolge geeicht sein, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Aber auch im Alltag begegnen uns regelmäßig geeichte Messgeräte, die wir nutzen können.

Beispiele für gesetzlich geregelte Messgeräte:

  • Taxameter
  • Wasserzähler
  • Stromzähler
  • Gaszähler
  • Wärmezähler
  • Waagen etc.

 

MessEG, MessEV und Eichgesetz

Um sicherzustellen, dass der Warenverkehr reibungslos funktioniert, der Handel fair abläuft und Verbraucher sich auf die Genauigkeit von Messwerten verlassen können, wurden im Januar 2015 das Eichgesetz und die Eichordnung durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) ersetzt. Das MessEG legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest, während das MessEV vorschreibt, dass Messgeräte innerhalb ihres Messbereichs und unter bestimmten Umgebungsbedingungen verwendet werden müssen. Verstöße gegen diese Vorgaben können zu hohen Bußgeldern führen.

Hinweis: In allen EU-Staaten gelten nationale gesetzliche Entsprechungen zur Harmonisierung der Vorgaben der Europäischen Union. Nicht-EU-Staaten werden in diesem Beitrag nicht betrachtet! Somit beziehen sich die Inhalte in diesem Beitrag auf das deutsche Recht und dienen lediglich der Information.

 

Was regelt das MessEG?

Das MessEG regelt unter anderem die gesetzlichen Pflichten:

  • zur Inverkehrbringung von Messgeräten (u. a Waagen)
  • die der Verwender der Messgeräte
  • den Umgang mit den geeichten Messwerten
  • die Eichung der Messgeräte.

Zudem definiert das MessEG Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten und legt somit einen wichtigen Grundstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Dazu gehen folgende Verordnungen aus dem MessEG hervor:

 

Wann muss ein Messgerät geeicht sein?

Der Zweck des Messgerätes ist die Ermittlung eines Messwerts. Unterliegt der benötigte Messwert einer gesetzlichen Regulierung, muss dieser von einem geeichten Messgerät kommen. Dadurch wird der Messwert zu einem "geeichten Wert". Dabei ist es egal, ob das Messgerät ein geeichtes Bierglas mit Fülllinie aus der Kneipe nebenan ist oder eine exakte Waage für die Produktion.

Beispiele aus der Praxis:

  • Der Gewichtswert des Produktes, welcher nach Gewicht bzw. unter Angabe einer Nennfüllmenge verkauft wird, unterliegt der gesetzlichen Regulierung. Eine geeichte Waage ist notwendig. Jedoch nicht für die Gewichtswerte, die während der Rezeptierung der Teilmengen des Produktes, ermittelt werden. Daher gilt der geeichte Gewichtswert für den fertigen Kuchen und nicht für dessen Zutaten.
  • Der Zwischen-Stromzähler, der z. B. den Ladestrom des eigenen Elektroautos ermittelt, ist vom MessEG nicht geregelt. Der ermittelte Verbrauch des Haupt-Stromzählers vom Energieversorger unterliegt hingegen dem MessEG. Würde der Nachbar sein E-Auto daran laden, könnte keine Abrechnung nach €/kWh erfolgen, weil der Zwischenzähler üblich nicht geeicht ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Messgeräte, die nicht geeicht sind, zwangsläufig falsche Messwerte liefern. Es bedeutet lediglich, dass sie nicht für gesetzliche Zwecke verwendet werden dürfen. Das Mess- und Eichgesetz regelt nur Messgeräte, deren Messwerte einer direkten gesetzlichen Regelung unterliegen.

 

 

Bedeutung des MessEG für Waagen

Welche Bedeutung hat das Eichgesetz für Waagen? Die Waage selbst ist das Messgerät und der Gewichtswert ist der Messwert, den die Waage ermitteln soll. Dabei ist es egal, ob es sich um dynamische Waagen, Tischwaagen oder andere Waagen handelt, denn nicht der Waagentyp, sondern die Frage, ob der Gewichtswert gesetzlich durch das MessEG reguliert wird, ist entscheidend, ob der Messwert ein geeichter Wert sein muss. So muss beim Handel nach Gewicht die Waage geeicht sein, damit der Gewichtswert als Handelsgrundlage dienen kann.

Eichen und Eichpflicht bei Waagen

Was genau ist Eichen? Wie hängt es mit der Eichpflicht zusammen? Und woran lässt sich erkennen, ob ein Messgerät geeicht ist? Eichung bezeichnet eine wiederkehrende Überprüfung durch eine amtliche Stelle, dem Eichamt. Damit die Waage geeicht werden kann, muss diese zuvor durch den Hersteller der Waage zu diesem Zweck konzipiert worden sein. Denn nicht jede Waage kann geeicht werden.

Die geeichte Waage

Eine geeichte Waage wurde bei ihrer Inverkehrbringung durch den Hersteller, den konkreten (anwendbaren) Konformitätsbewertungsverfahren (NAWID bzw. MID) unterzogen. Dieses Konformitätsbewertungsverfahren stellt die hergestellte Waage mit einer geeichten Waage gleich. Somit kann und darf diese Waage geeichte Gewichtswerte ermitteln, welche der gesetzlichen Regulierung unterliegen. Das bedeutet, dass sie der gesetzlichen Eichfrist unterliegt.

Wann beginnt die Eichfrist eigentlich?

Anhand des Typenschilds oder der Eichmarke kann die Eichfrist bestimmt werden, die mit dem Jahr der Inverkehrbringung der Waage durch den Hersteller oder nach der letzten Eichung durch die Eichbehörde beginnt.

Das Typenschild

Im folgenden Beispiel zeigen wir an einem Typenschild, wie sich die Eichfrist ablesen lässt. Die Daten wurden von uns als Hersteller durch ein Konformitätsbewertungsverfahren für eine nicht selbsttätige Waage ermittelt.

typenschild-eichfrist-ablesen

  1. CE-Kennzeichen
  2. M23 Beispiel für 2023 als Jahr der Inverkehrbringung
  3. Nummer der Konformitätsbewertungsstelle: z.B. 0102 PTB-Braunschweig siehe NANDO-Datenbank
  4. Genauigkeitsklasse der Waage
  5. Angaben zum Hersteller der Waage

Hinweis: Die weiteren Angaben des Typenschilds sind ebenfalls relevant, werden an dieser Stelle zunächst ausgespart.

Eichmarke und Zusatzmarke

Bei positivem Abschluss einer Eichung wird durch die Eichbehörde eine Eichmarke zusätzlich auf der Waage im Bereich der Hauptanzeige angebracht.

eichmarke-hauptmarke

Die Hauptmarke kann durch eine Zusatzmarke ergänzt werden:eichmarke-zusatzmarke

Anstelle von "XXXX" wird die Jahreszahl z. B. 2023 angegeben, um das Fristende der Eichung darzustellen.

Hinweis: Den umgangssprachlichen Begriff "eichfähig" gibt es so nicht.

Waagen, unabhängig von ihrer Messgeräteart, wurden entweder bei ihrer Inverkehrbringung dem entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren (KB) unterzogen oder nicht.

Eine nicht zur Waagenrichtline (NAWID) bzw. Messgeräterichtlinie (MID) bewertete Waage ist daher kein Messgerät, welches im Mess- und Eichgesetz (MessEG) berücksichtigt wird. Eine solche Waage kann nicht geeicht werden.

 

Eichfrist und Eichung

Die Eichfrist wird fälschlich als "Eichgültigkeit" bezeichnet und beschreibt die endgültige Frist, in der ein Messgerät zur wiederkehrenden amtlichen eichtechnischen Überprüfung, also der Eichung, vorgestellt werden muss.

Im Vergleich zur Frist der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen, dem „TÜV“ ist die Eichung nur auf das Jahr und nicht auf den Monat begrenzt. Somit ist formal der letzte Tag der Eichfrist immer der 31.12. des Jahres.

Wie wird eine Waage geeicht?

Bei der Eichung wird die Waage unter anderem messtechnisch überprüft. Bei der Eichtechnischen Prüfung werden Gewichtsnormale aufgebracht, welche die Einhaltung der zulässigen Abweichung von der jeweiligen gesetzlichen Fehlergrenze (FG) prüfen.

Hinweis: Bei bestimmten Messgeräten wird zur Eichung auch mit dem Produkt geprüft!

Zu beachten ist, dass die Eich- und Verkehrsfehlergrenzen eingehalten werden. Die zulässige Fehlergrenze (FG) bei der Eichung nennt sich Eichfehlergrenze (EFG) und die nach der Eichung nennt sich Verkehrsfehlergrenze (VFG).

Wichtig zu wissen ist, dass die Ergebnisse der Prüfung nur unmittelbar für den Zeitpunkt der Eichung gelten. Deswegen hat der Verwender immer die gesetzliche Pflicht, die Einhaltung einer zulässigen Verkehrsfehlergrenze (VFG) sicherzustellen. Wie genau das getan werden muss, gibt das MessEG nicht vor.

Überschrittene Verkehrsfehlergrenze

Sobald die Verkehrsfehlergrenze (VFG) überschritten wurde, muss die Waage aus der Verwendung genommen werden und der eichrechtlichen Instandsetzung zugeführt und danach wieder geeicht werden. Die Verwendung einer Waage, welche die Verkehrsfehlergrenze (VFG) oder die Eichfrist überschritten hat, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Beachten Sie dies beim Eichen:

  • Neben dem Eichen der Waage selbst, ist es wichtig zu beachten, dass auch die 10-wochenfrist zum Ende der Eichfrist eingehalten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Eichantrag gestellt worden sein!
  • Die Eichfrist beträgt 2 Jahre und wird durch Anlage 7 der MessEV ergänzt.
  • Für Waagen sind die Ordnungsnummern 2.ff relevant

Anlage 7 des MessEV ist für Waagen relevant

 

Praktische Beispiele, wann Waagen geeicht werden müssen:

        • Tisch-, Boden- Duchfahrwaagen < 3.000kg alle 2 Jahre
        • Bodenwaage >= 3.000kg alle 3 Jahre
        • Fahrzeugwaage alle 3 Jahre
        • Checkweigher (selbsttätige Kontrollwaage; SKW) jährlich

 

Unsere Tipps zum MessEG

Die wesentlichen Anforderungen des MessEG einzuhalten, stellt kein Problem dar. Allerdings sind einige Dinge in Teilen unbekannt. Zu beachten ist die jeweilige Rolle, welche die Person / das Unternehmen hinsichtlich des Messgerätes ausübt, denn der Verwender spielt eine wesentliche Rolle für das MessEG.

Zu den Pflichten des Verwenders zählen die gesetzlichen Grundlagen des Abschnitt 2 / Unterabschnitt 1 wesentlich:

  • Verwendung von geeigneten Messgeräten
  • Verwendung von (ggf.) geeichten Messgeräten
  • Verwendungsanzeige bei eichpflichtigen Messgeräten
  • Umgang mit geeichten Messwerten
  • Einhaltung der gesetzlichen Fehlergrenzen (FG)
  • Einhaltung der gesetzlichen Eichfrist
  • Dokumentierte Nachweise zu Eingriffen (Instandsetzung: Reparatur, Wartung, etc.) am Messgerät

Wurden diese wesentlichen Punkte berücksichtigt, sind die Anforderungen zumindest aus der Verwendersicht ausreichend eingehalten.

Die Tücken stecken im Detail und sollten mit Ihren Waagenexperten abgestimmt werden. Wir von Höfelmeyer stehen Ihnen bei Eichungen & DAkkS-Kalibrierungen zur Seite. Auch das örtliche Eichamt kann bei Fragen kontaktiert werden.

 

 

Welches Messgerät passt?

Insbesondere bei der Auswahl des geeigneten Messgerätes ist eine ausführliche und ganzheitliche Beratung wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Aspekte, auch die der mitgeltenden Verordnungen MessEV, FPackV, etc., berücksichtigt werden können. Deswegen betrachten wir die Produktion unserer Kunden als Gesamtpaket, um dann gemeinsam die ideale Waage für die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden auszuwählen.

 

FAQ

Welche Arten von Waagen unterliegen dem Eichgesetz?

Nicht die Waage selbst, sondern der Messwert und die Verwendung bestimmen, ob eine Waage geeicht werden muss. Sobald der Messwert gesetzlich reguliert wird, muss dieser von einer geeichten Waage stammen.

Welche Rolle spielt das Eichamt bei der Umsetzung des Eichgesetzes?

Das Eichamt übernimmt die eichtechnische Überprüfung der Waagen und steht Nutzern ebenfalls beratend zur Seite.

Gibt es Sanktionen oder Strafen für die Nichtbeachtung des Eichgesetzes?

Wird das Eichgesetz missachtet, sind hohe Bußgelder möglich.

 

Zurück zum Blog

Hinterlasse einen Kommentar